Hochschullehrgang: Freizeitpädagogik

Hochschullehrgang: Freizeitpädagogik

Lehrgangsleitung: Mag. Anna Fellinger (anna.fellinger@ph-linz.at); Mag. Ulrike Sigl; BEd. (ulrike.sigl@ph-linz.at)

Studienbeginn: SS 2024 

Studiendauer: 3 Semester berufsbegleitend

ECTS-Punkte: 60 ECTS

Kosten: Verwaltungsbeitrag: 120 Euro pro Semester 

Abschluss: Akademischer Freizeitpädagoge / Akademische Freizeitpädagogin

Zielgruppe: Personen, die als Freizeitpädagoginnen/-pädagogen bzw. als Erzieher/-innen für die Freizeit an ganztägigen Schulformen arbeiten wollen


Ich habe Interesse am HLG Freizeitpädagogik.
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Weitere Lehrgangsinformationen:

Im Hinblick auf den wachsenden Bedarf ganztägiger Schulformen soll dieser Hochschullehrgang die Möglichkeit geben, sich vielfältiges freizeitpädagogisches Know-how anzueignen und in der ganztägigen Betreuung von Schulkindern der Grundschule und der Unterstufe umzusetzen. Die direkte praktische Umsetzung ins eigene Handlungsfeld steht dabei im Mittelpunkt.

 Lehrgangsziele:

  • Kompetenz, standortbezogene Modelle einer professionellen Nachmittagsbetreuung zusammen mit Schulpartnerinnen und -partnern und außerschulischen Institutionen zu entwickeln
  • Entwicklung der Improvisationsfähigkeit sowie der eigenen Gestaltungsmöglichkeiten in allen Bereichen des kreativen Tuns: Spiel, Bewegung, Musik, Kunst
  • Entdeckung neuer Handlungsmöglichkeiten in- und outdoor
  • Förderung von Flexibilität, Spontaneität und kreativer Intelligenz
  • Soziale Kompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen unterstützen und fördern können

 Inhalte:

  • Pädagogische und rechtliche Grundlagen der Freizeitpädagogik
  • Praxis/Hospitation
  • Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation
  • Diversität
  • Erlebnispädagogik und Sport
  • Kunst, Kreativität, Theaterpädagogik
  • Musik, Bewegung und Tanz


Aufnahmebedingungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • grundsätzliche persönliche Eignung für die Freizeitbetreuung
  • ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • erforderliche Sprech- und Stimmleistung

Die Zulassung erfolgt nach individuellen Eignungs- und Beratungsgesprächen.

In diesen Eignungsgesprächen werden entlang eines Fragebogens a) die pädagogische Vorerfahrung, b) Selbsteinschätzung, und c) das potentielle Handlungsrepertoire in pädagogischen Alltagssituationen abgefragt. Die ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache wird überprüft.

Die Vorlage eines zertifizierten Erste-Hilfe-Kurses im Ausmaß von 16 Stunden (nicht älter als 2 Jahre) ist spätestens vor Beginn des Moduls 6: Praxis, erforderlich.

Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz

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